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Informtionen über anonyme Hetzer von Politically Incorrect

PI´s Blutorgie

Ich hätt mich bei der Berufswahl vielleicht doch als Wahrsager versuchen sollen.
Denn wie bereits vermutet regagieren nun auch die Intelligenzallergiker von PI auf die Nachricht von der Schändung eines Moscheegeländes.
HallofShame berichtet link.
Das freut natürlich die Kleingeister auf PI und deshalb werden jede Menge Glückwünsche, Verbesserungsvorschläge und Erweiterungen ausgesprochen.

 

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Was für dumme Menschen....aber das Beste kommt ja noch. Einige sind ja der Meinung, dass solche Aktionen unter friedlichen Protest zu verbuchen sind. Sinngemäß soll das bedeuten, dass man sich damit nicht strafbar macht.
Für jeden logisch denkenden Menschen würde das jetzt natürlich für Kopfschütteln sorgen. Aber man bedenke....wir reden hier von Herres PImaten.

Davon abgesehen, dass man sich mit solchen Aktionen unter anderem dafür strafbar macht, fremdes Grundstück zu betreten und zu vermüllen gibt es in Deutschland auch den  §166 StGB.
Darin steht: link



„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“ 

 

 

In der Schweiz übrigens ist man mit dem Strafmaß leider etwas milder.

 


„Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet, wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

 


Also liebe PImaten...solltet ihr mal eure "Gedanken" in die Tat umsetzen solltet ihr besser dies bedenken. Wobei ich der Letzte bin der euch hinter schwedischen Gardinen auch nur eine Träne nachweint. Denn da gehören sowieso 90% von euch hin.
Und da ihr dies wisst bleibt man besser in der Anonymität...oder es geschieht das was mit Sürzi passiert ( Strafanzeige gegen Michael Stürzenberger )
 

 

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